PCR-COVID-19-Labor
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Ärztekammer-Klage gegen rechtliche Basis der Lifebrain-Labortätigkeit sollte damit endgültig vom Tisch sein
Im Februar 2021 hat die Ärztekammer Wien die Bewilligung des Lifebrain-Labors zur Durchführung von COVID-19 Testungen und zum Betrieb von mehreren Teststationen in Wien in Frage gestellt und auf unlauteren Wettbewerb in Bezug auf die Ausschreibungen der BBG für die Durchführung von COVID-19 Testungen in ganz Österreich für öffentliche Auftraggeber geklagt. Bereits das Handelsgericht Wien folgte vollinhaltlich der Rechtsmeinung des Lifebrain-Labors und der Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH, dass sämtliche vom Gesundheitsministerium (BMSGPK) für die Durchführung von Laboruntersuchungen im Rahmen der COVID-19 Testungen verlangten Rechtsgrundlagen ordnungsgemäß vorliegen. Das Lifebrain-Labor verfügte damit bereits zum Zeitpunkt der Klagseinbringung über alle notwendigen Voraussetzungen und Bewilligungen. Dies sei auch völlig korrekt von der BBG im Ausschreibeverfahren anerkannt worden; damit sei keinerlei Anlass für unlauteren Wettbewerb gegeben; das Vergabeverfahren wurde problemlos durchgeführt und abgeschlossen.
„Es ist für alle Beteiligten das Beste, dass dieser wenig zielführende Rechtsstreit nun endlich ad acta gelegt wird“, kommentiert Lifebrain-Geschäftsführer Univ.Prof. Dr. Michael Havel das Urteil des OLG Wien. „Es ist höchste Zeit, dass die laufenden Versuche, unser Geschäft mit einer Fülle von Klagen zu erschweren, endlich ein Ende haben. Es gibt mehr als genug damit zu tun, auch in den nächsten Monaten wirkungsvolle Testprogramme für die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher umzusetzen.“